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   VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 170/08, VerfGH 170 A/08   

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https://dejure.org/2009,31323
VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 170/08, VerfGH 170 A/08 (https://dejure.org/2009,31323)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 21.04.2009 - VerfGH 170/08, VerfGH 170 A/08 (https://dejure.org/2009,31323)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 21. April 2009 - VerfGH 170/08, VerfGH 170 A/08 (https://dejure.org/2009,31323)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 170/08
    Absolut geschützt und damit der Einwirkung der öffentlichen Gewalt schlechthin entzogen ist vielmehr nur ein Kernbereich privater Lebensgestaltung (vgl. hierzu und zum Folgenden Beschluss vom 24. Januar 2003 - VerfGH 39/99 - NJW 2004, 593; zum Bundesrecht: BVerfGE 80, 367 ; BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2008 - 2 BvR 219/08 - StraFo 2008, 421).

    Ihre Beschlagnahme kann aber auch nicht damit gerechtfertigt werden, dass sie über die Aufklärung des unmittelbaren Tatgeschehens hinaus Aufschlüsse über die Persönlichkeit des Beschwerdeführers geben und hierdurch Erkenntnisse vermitteln können, die für eine gerechte Bewertung der Tat unerlässlich sind (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerfGE 80, 367 ).

  • BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 219/08

    Verwertung tagebuchartiger Aufzeichnungen eines Angeklagten im Strafprozess und

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 170/08
    Der Präsidenten des Landgerichts und des Amtsgerichts Tiergarten haben sich nicht geäußert, die Staatsanwaltschaft Berlin tritt der Verfassungsbeschwerde unter Hinweis auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Entscheidung vom 26. Juni 2008 - 2 BvR 219/08) entgegen.

    Absolut geschützt und damit der Einwirkung der öffentlichen Gewalt schlechthin entzogen ist vielmehr nur ein Kernbereich privater Lebensgestaltung (vgl. hierzu und zum Folgenden Beschluss vom 24. Januar 2003 - VerfGH 39/99 - NJW 2004, 593; zum Bundesrecht: BVerfGE 80, 367 ; BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2008 - 2 BvR 219/08 - StraFo 2008, 421).

  • VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 39/99

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch unverhältnismäßige

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 170/08
    Absolut geschützt und damit der Einwirkung der öffentlichen Gewalt schlechthin entzogen ist vielmehr nur ein Kernbereich privater Lebensgestaltung (vgl. hierzu und zum Folgenden Beschluss vom 24. Januar 2003 - VerfGH 39/99 - NJW 2004, 593; zum Bundesrecht: BVerfGE 80, 367 ; BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2008 - 2 BvR 219/08 - StraFo 2008, 421).

    Im Rahmen der danach erforderlichen Einzelfallprüfung und -abwägung ist zu klären, ob die Beschlagnahme und Verwertung der Aufzeichnungen für die Aufklärung der dem Beschuldigten zur Last gelegten Straftat geeignet und erforderlich sind sowie, ob der dadurch bedingte Eingriff in die Privatsphäre des Beschuldigten zum strafrechtlichen Aufklärungsziel - insbesondere zu der Schwere der dem Beschuldigten zur Last gelegten Straftat - nicht außer Verhältnis steht (Beschluss vom 24. Januar 2003, a.a.O.).

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77

    Ausbürgerung II

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 170/08
    Damit ist es unvereinbar, wenn im Instanzenzug ein verfassungsrechtlicher Mangel deshalb nicht nachgeprüft werden konnte, weil er nicht oder nicht in ordnungsgemäßer Form gerügt worden war (vgl. Beschluss vom 18. Juni 1998 - VerfGH 56/97 - LVerfGE 8, 59 , st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 16, 124 ; 54, 53 ; 74, 102 ).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 170/08
    Damit ist es unvereinbar, wenn im Instanzenzug ein verfassungsrechtlicher Mangel deshalb nicht nachgeprüft werden konnte, weil er nicht oder nicht in ordnungsgemäßer Form gerügt worden war (vgl. Beschluss vom 18. Juni 1998 - VerfGH 56/97 - LVerfGE 8, 59 , st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 16, 124 ; 54, 53 ; 74, 102 ).
  • VerfGH Berlin, 18.06.1998 - VerfGH 56/97

    Aufgrund fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 170/08
    Damit ist es unvereinbar, wenn im Instanzenzug ein verfassungsrechtlicher Mangel deshalb nicht nachgeprüft werden konnte, weil er nicht oder nicht in ordnungsgemäßer Form gerügt worden war (vgl. Beschluss vom 18. Juni 1998 - VerfGH 56/97 - LVerfGE 8, 59 , st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 16, 124 ; 54, 53 ; 74, 102 ).
  • VerfGH Berlin, 16.12.1993 - VerfGH 104/93

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einstweiligen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 170/08
    Dieser verlangt von dem Beschwerdeführer, vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofs über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle zur Verfügung stehenden und ihm zumutbaren rechtlichen Möglichkeiten zu ergreifen, um auf diese Weise eine Korrektur des geltend gemachten Verfassungsverstoßes zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. Beschluss vom 16. Dezember 1993 - VerfGH 104/93 - LVerfGE 1, 199 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 106/63

    Rechtswegerschöpfung bei Mängeln im finanzgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 170/08
    Damit ist es unvereinbar, wenn im Instanzenzug ein verfassungsrechtlicher Mangel deshalb nicht nachgeprüft werden konnte, weil er nicht oder nicht in ordnungsgemäßer Form gerügt worden war (vgl. Beschluss vom 18. Juni 1998 - VerfGH 56/97 - LVerfGE 8, 59 , st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 16, 124 ; 54, 53 ; 74, 102 ).
  • VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 32/05
    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 170/08
    Denn eine solche Beschlagnahme darf nicht zu einer systematischen Suche nach "Zufallsfunden" genutzt werden, die - wie hier - mit dem durch die Durchsuchungsanordnung umschriebenen Verfahrensgegenstand nichts zu tun haben (vgl. Beschluss vom 6. Juli 2005 - VerfGH 32/05 - im Internet unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 57 m.w.N.).
  • VG Berlin, 25.09.2012 - 1 K 225.11

    Verfassungsschutz: Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation

    Denn zum einen gelten im Bereich des hier einschlägigen Gefahrenabwehrrechts auch bei möglicherweise rechtswidriger Beweiserhebung nicht dieselben strengen Maßstäbe wie im repressiven Bereich des Strafrechts (vgl. VGH Mannheim, Beschluss v. 21.06.2010 - 10 S 4/10, NJOZ 2010, 2143, 2145), zum anderen besteht aber selbst im Strafverfahren kein absoluter Schutz von Tagebuchaufzeichnungen (vgl. etwa BVerfG, Beschluss v. 17.11.2007 - 2 BvR 518/07, BeckRS 2007, 28275; VerfGH Berlin, Beschluss v. 21.04.2009 - VerfGH 170/08, BeckRS 2009, 33664).
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